Das Land Nordrhein-Westfalen stellt rund 150 Millionen Euro für Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung. Auch Vereine und Initiativen aus Erkelenz, die von Armut betroffene Menschen unterstützen, können Gelder aus dem umfangreichen Unterstützungsprogramm der Landesregierung beantragen.
Menschen mit geringem Einkommen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen aufgrund der steigenden Preise für Energie und Lebensmittel vor finanziellen Herausforderungen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt deshalb im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Verfügung.
Um den Betrieb von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur aufrechtzuerhalten und an die erhöhte Nachfrage anzupassen, erhalten alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen, so auch die Stadt Erkelenz, Unterstützungsleistungen.
Die Kommunen können die Unterstützungsleistungen beispielsweise Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchen- und Moscheegemeinden, Integrationszentren und –Agenturen, Verbände, Vereinen und Stiftungen zur Verfügung stellen, insofern sie inhaltlich in das Förderportfolio passen. Sozial- und Schuldnerberatungen sind ebenso berücksichtigungsfähig wie Tafeln, Kleiderkammern oder Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen. Auch Programme und Maßnahmen für Einzelfallhilfen sowie Unterstützungsleistungen werden unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.
Initiativen oder Vereine, die sich angesprochen fühlen und die Voraussetzungen zur Gewährung von Unterstützungsleistungen aus dem Stärkungspakt NRW für ihre Einrichtungen in Erkelenz erfüllen, werden gebeten, sich für weitergehende Informationen direkt an das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz zu wenden.
Neben den einzelnen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können auch Bürger*innen über kommunale Verfügungsfonds beziehungsweise Härtefallregelungen direkt oder mittelbar unterstützt werden. Dies gilt insbesondere, um Überschuldungen, Energiesperren und Wohnungsverluste zu vermeiden.
Mehr Informationen zum Stärkungspakt NRW können der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW unter www.mags.nrw entnommen werden.
Verfallszeitpunkt: 5. April 2023