Der Erkelenzer Ausschuss für Schule, Kultur und Sport hat am 30. Juni getagt und unter anderem über die Förderung der Vereinsarbeit und die Fünfzügigkeit des Cornelius-Burgh-Gymnasiums gesprochen.
Förderung der Vereinsarbeit
Die Vereine im Stadtgebiet erhalten finanzielle Zuschüsse, um ihre Vereinstätigkeit durchführen, vereinseigene Sportanlagen unterhalten und in Anschaffungen investieren zu können. Umfang und Höhe der Zuschüsse sind in Richtlinien festgehalten, die der Rat der Stadt Erkelenz beschlossen hat.
Insgesamt stehen 47.146,50 Euro zur Bezuschussung von laufenden Vereinstätigkeiten zur Verfügung. Den Gesamtbetrag hat das Amt für Bildung und Sport auf die neun Bezirksausschüsse aufgeteilt, in die das Stadtgebiet gegliedert ist. Grundlage der Aufteilung sind die in den jeweiligen Bezirken anerkannten Vereine sowie ihre Mitgliedszahlen.
Über die Aufteilung der Gesamtsumme wurde im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport beraten und abgestimmt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses sollen die Zuschüsse für laufende Vereinstätigkeiten wie vorgeschlagen den Bezirksausschüssen gewährt werden.
Die Bezirksausschüsse sollen dann nach den Richtlinien selbstständig entscheiden, ob und in welcher Höhe die zur Verfügung gestellten Mittel den anerkannten Vereinen in ihrem Stadtbezirk gewährt werden. Ein Kriterium ist auch, wie aktiv sich der Verein im jeweiligen Stadtbezirk in das Gemeinschaftsleben einbringt.
Um vereinseigene Anlagen zu unterhalten, sollen Zuschüsse in Höhe von insgesamt 4.155 Euro gewährt werden. Zehn Vereine, darunter Tennisclubs mit eigenen Plätzen (TC Blau-Weiss Erkelenz, Postsportverein, TC 81 Erkelenz, TC Lövenich, TC Golkrath, TC Holzweiler) sowie Schützenbruderschaften mit Schießabteilungen (Schießsportverein Kückhoven, Schützenbruderschaft Golkrath und Hetzerath) und die Angelfreunde Kuckum e.V. sollen wie in den Vorjahren bedacht werden.
Der Ausschuss stimmte der von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Aufteilung des Gesamtbetrags zu. Die Zustimmung gilt vorbehaltlich des noch zu treffenden Beschlusses im Haupt- und Finanzausschuss.
Zur Förderung der Vereinsarbeit können Investitionszuschüsse für die Anschaffung von beweglichen Sachen, beispielsweise Sportgeräte oder Musikinstrumente, und für die Durchführung kultureller Vereinsveranstaltungen nach entsprechender Antragsstellung gewährt werden.
Derzeit liegen Anträge vom Turn- und Spielverein “Hertha“ 1920 Hetzerath e.V. für die Bezuschussung eines Ersthilfe Defibrillators, vom städt. Musikverein Erkelenz e. V. für die Bezuschussung einer Tuba undvon der Schützenbruderschaft Unserer Lieben Frau Erkelenz 1418 e. V. für die Bezuschussung einer Lasertrainingsanlage vor.
Der Ausschuss stimmte zu, die anteiligen Zuschüsse wie von der Stadtverwaltung vorgeschlagen zu gewähren. Die Zustimmung gilt vorbehaltlich des noch zu treffenden Beschlusses Haupt- und Finanzausschuss.
Drei weitere Zuschüsse sollen bei entsprechendem Beschluss im Haupt- und Finanzausschuss gewährt werden.
Um an Ligavergleichswettkämpfen ab der Oberliga teilnehmen zu können, benötigt der Schießsportverein SSV Kückhoven e.V. vier zusätzliche elektronische Schießstände. Die Kosten zur Anschaffung belaufen sich auf etwa 6.000 Euro, für eine Bezuschussung in Höhe von 3.000 Euro sprach sich der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport aus.
Der Stadtsportverband soll bei entsprechendem Beschluss zur Erfüllung seiner Aufgaben einen Zuschuss in Höhe von 3.500 Euro, das Rheinische Feuerwehrmuseum einen Zuschuss von 5.000 Euro erhalten.
Fünfzügigkeit Cornelius-Burgh-Gymnasium
Als Schulträgerin ist die Stadt Erkelenz dazu verpflichtet, angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Steuerungsinstrument ist die Zügigkeit des fünften Jahrganges. Seit 2008 gilt für das Cornelius-Burgh-Gymnasium, dass die fünften Jahrgänge in der Regel auf vier Klassen beschränkt sind.
Weil in den vergangenen zwei Jahren mehr Anmeldungen von Kindern vorlagen, als in vier Klassen untergebracht werden konnten, wurde für das Cornelius-Burgh-Gymnasium eine Ausnahmegenehmigung erwirkt, mit der fünf Klassen in der fünften Jahrgangsstufe gebildet werden konnten.
Es wird davon ausgegangen, dass auch zukünftig am Cornelius-Burgh-Gymnasium fünf Eingangsklassen gebildet werden müssen, um dem Anmeldeverhalten an den weiterführenden Schulen gerecht zu werden. Das liegt unter anderem daran, dass Grundschulkinder aus dem gesamten Kreis Heinsberg an den weiterführenden Schulen in Erkelenz angemeldet werden. So gibt es an den weiterführenden Schulen insgesamt mehr Anmeldungen, als Grundschulkinder der vierten Klassen im Erkelenzer Stadtgebiet vorhanden sind.
Die Stadtverwaltung hat vorgeschlagen, die Zügigkeit des Cornelius-Burgh-Gymnasiums auf fünf festzulegen. Um dem erhöhten Raumbedarf Rechnung zu tragen, sollen die Räumlichkeiten der ehemaligen Pestalozzischule als Nebenstandort von der Oberstufe des Gymnasiums genutzt werden. Die Gemeinschaftshauptschule, die den Standort bisher genutzt hat, verlässt diesen zum Schuljahresende.
Der Ausschuss stimmte den Vorschlägen zu. Die Beschlüsse gelten vorbehaltlich der noch zu treffenden Beschlüsse im Rat der Stadt Erkelenz.Außerdem muss die Fünfzügigkeit von der Bezirksregierung genehmigt werden.
Verfallszeitpunkt: 1. August 2025