Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Strukturwandel hat am 5. Mai getagt. Unter anderem waren der Bebauungsplan „Nahversorgung Lövenich“, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, die Anpassung des Verkehrskonzepts in der Innenstadt, die Umgestaltung der Ostpromenade und des Kölner Tors, ein Sachstandsbericht zur Radroute West sowie eine Kooperationsvereinbarung zu den Gewerbeflächen Ost Thema in der vergangenen Sitzung.
Änderung Verkehrskonzept Innenstadt
Nach knapp einem Jahr hat die Stadtverwaltung mit Unterstützung der Planungsgruppe MWM eine Evaluierung der veränderten Verkehrsführung in der Innenstadt vorgenommen. Diese hat ergeben, dass die Ziele weitgehend erreicht wurden. So hat der motorisierte Verkehr im Kern am Kölner Tor deutlich abgenommen. Jedoch wird nach wie vor an manchen Stellen, konkret vom Kölner Tor kommend in Richtung Hermann-Josef-Gormanns-Straße, entgegen der örtlichen Beschilderung/Regelung gefahren.
Verschiedene Möglichkeiten, um dem Wunsch nach einer Fahrbeziehung vom Westen in Richtung Mobilstation bzw. in Richtung Osten der Innenstadt nachzukommen und gleichzeitig die politisch beschlossenen Ziele zur Mobilität in der Innenstadt zu wahren, hat die Stadtverwaltung geprüft und im Ausschuss vorgestellt. Die Verwaltung sprach sich für die Variante der kompletten Öffnung der Hermann-Josef-Gormanns-Straße für den motorisierten Verkehr aus. Auf diese Weise kann der PKW-Verkehr vom Kölner Tor kommend wieder nach links in die Straße einbiegen.
Der Ausschuss stimmte der vorgeschlagenen Variante einstimmig zu. Der Beschluss gilt vorbehaltlich des noch zu treffenden Beschlusses im Rat der Stadt Erkelenz. Ein Umsetzungstermin wird bei entsprechendem Beschluss zu gegebener Zeit kommuniziert.
Umgestaltung Ostpromenade und Kölner Tor
Im September 2022 und 2023 hat der Ausschuss Planungskonzepte der Ostpromenade sowie des Kölner Tors beschlossen, damit die Verwaltung diese als Grundlage zur Einreichung finanzieller Förderanträge verwenden kann. Die Förderanträge wurden bewilligt, die Gelder müssen bis Ende 2027 bzw. bis Ende 2030 verwendet werden.
Während der nördliche Teil der Ostpromenade zusammen mit der Errichtung der Mobilstation umgestaltet wurde, wurde der südliche Teil sowie der Umbau des Kölner Tors zunächst zurückgestellt.
Die Planung für den südlichen Teil der Ostpromenade wurde nun vertieft. Die Einbahnstraßenregelung für den motorisierten Verkehr ab der Einmündung der Schwatte Jräet bleibt Bestandteil des Umbauvorhabens. Dadurch wird die Fahrbahnbreite reduziert und breitere Gehwege auf beiden Seiten werden ermöglicht. Die Stellplätze auf der Südseite der Fahrbahn bleiben erhalten, außerdem wird der Umbau so gestaltet, dass Außengastronomie möglich ist. Ebenso sind Ladezonen für die ansässigen Gewerbetreibenden eingeplant.
Das 2023 vorgestellte Planungskonzept für den Umbau des Kölner Tors wurde politisch zwar beschlossen, jedoch teilweise kritisch gesehen. Dies hat die Verwaltung zum Anlass genommen, die Planung nun zusammen mit der Planungsgruppe MWM weiterzuentwickeln und mehr Grünbereiche einzuplanen. Aufgrund vieler vorhandener Leitungen und Kanäle ist die Pflanzung von Bäumen am Kölner Tor herausfordernd. Es konnte jedoch eine Variante entwickelt werden, bei der Bäume beidseits der etwa mittig angelegten Fahrbahn gepflanzt werden können. Breite Gehwege werden auf beiden Seiten vorhanden sein. Barrierefreie Übergänge werden soweit möglich umgesetzt.
Der Ausschuss stimmte den geänderten Planungskonzepten zu. Es ist geplant, das Konzept für die südliche Ostpromenade dem Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt als Grundlage für einen Baubeschluss vorzulegen.
Bebauungsplan Nahversorgung Lövenich
Nachdem im Oktober 2023 das örtliche Lebensmittelgeschäft abbrannte, wurde eine Möglichkeit gesucht, in Lövenich wieder einen Nahversorger anzusiedeln. Hierzu nahm die Verwaltung Kontakt mit möglichen Investoren auf und ermittelte eine Fläche am nördlichen Ortsrand westlich der Straße „In Lövenich“, die nach aktuellen Standards für ein Lebensmittelgeschäft geeignet ist.
Bevor ein Gebäude auf der Fläche jedoch errichtet werden kann, muss das entsprechende Baurecht geschaffen werden. Hierzu beschloss der Ausschuss im Dezember 2024, den Bebauungsplan „Nahversorgung Lövenich“ aufzustellen und beauftragte die Verwaltung, einen Entwurf zu erarbeiten.
Im Jahr 2025 fanden verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungen der Öffentlichkeit, politischer Gremien und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt. Die Verwaltung wägte die eingebrachten Stellungnahmen ab. In der gestrigen Sitzung stimmte der Ausschuss der vorgenommenen Abwägung zu und sprach sich für den Bebauungsplan aus. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der noch zu treffenden Beschlüsse im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt Erkelenz.
Sachstandsbericht Radroute West
Die Radroute West ist Teil des Fahrradrouten-Netzes, das im September 2022 als Konzept beschlossen wurde. Anfang 2025 fand dazu eine Bürgerbeteiligung statt, in der eine detaillierte Planung vorgestellt und diskutiert wurde. Auf dieser Grundlage beauftragte der Ausschuss die Verwaltung vor rund einem Jahr, einen Förderantrag zu stellen.
Bei der Vorbereitung der Antragsunterlagen fanden auch Abstimmungen mit der Kreispolizeibehörde statt. Diese meldete für den Teilabschnitt Schulring Bedenken bezüglich der Planung an. Alternativen zur beschlossenen Planung wurden deshalb geprüft und ausgearbeitet.
Im Ergebnis liegt nun eine Variante vor, die verschiedene Anregungen aus der Bürgerbeteiligung aufgreift, zum Erhalt der meisten Stellplätze entlang des Schulrings sowie der bestehenden Bäume führt und eine Führung der Radverkehre über die Fahrbahnen vorsieht. Verschiedene Maßnahmen wie Einengungen und Aufpflasterungen sollen zu bei deutlicher Reduzierung der Geschwindigkeiten des Autoverkehrs beitragen. Im unmittelbaren Bereich der Schulen bleibt es aufgrund der besonderen Situation bei der ursprünglichen Planung mit einem baulich abgetrennten Zweirichtungsradweg.
Der Ausschuss stimmte der geänderten Planung zu.
Die Verwaltung beabsichtigt, den Förderantrag zur Radroute West mit der geänderten Planung bis zum 30. Juni beim Fördermittelgeber einzureichen.
Neuaufstellung Flächennutzungsplan und „Erkelenz 2050“ Masterplan
Der Flächennutzungsplan, der das gesamte Stadtgebiet abbildet, steuert die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde. Bauleitpläne, in denen konkrete Vorschriften zum Beispiel zum Aussehen von Gebäuden in Wohngebieten definiert sind, orientieren sich an den Zielen des Flächennutzungsplans.
Der Flächennutzungsplan für das Erkelenzer Stadtgebiet ist aus dem Jahr 2001. Gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Veränderungen sowie neue gesetzliche Rahmenbedingungen machen eine vollständige Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Wenn eine Stadt einen neuen Flächennutzungsplan aufstellen möchte, muss die Verwaltung ein förmliches Verfahren mit gesetzlich geregelten Beteiligungen durchführen.
Über dieses Verfahren hinaus möchte die Erkelenzer Stadtverwaltung ein informelles Verfahren durchführen, das dem förmlichen Verfahren vorgelagert ist. Hierzu sollen zu verschiedenen Themenfeldern, unter anderem Wohnen, Wirtschaft, Mobilität oder Klimafolgenanpassung Beteiligungen mit der Bürgerschaft und Fachgespräche mit relevanten Akteuren durchgeführt werden. Darüber hinaus soll das Stadtgebiet über die Aufteilung in Schwerpunkträume detailliert betrachtet werden, um für die jeweiligen Bereiche Ziele und Leitprojekte zu definieren.
Der Ausschuss stimmte der vorgeschlagenen Vorgehensweise zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans in einem breit angelegten Verfahren „Erkelenz 2050“ Masterplan zu.
Nach einer intensiven Vorbereitung und Grundlagenermittlung sind für das Jahr 2028 verschiedene Workshops geplant, der Abschluss ist für das Jahr 2029 für das informelle Verfahren und 2030/2031 für den förmlichen Flächennutzungsplan geplant.
Kooperationsvereinbarung Gewerbeflächen Ost
Aktuell können Erkelenzer Bestandsunternehmen notwendige Erweiterungen ihrer Betriebe nicht vornehmen, da im Stadtgebiet keine Gewerbeflächen zur Vermarkung zu Verfügung stehen, ebenso können sich keine neuen Unternehmen ansiedeln.
Daher beabsichtigt die Stadt Erkelenz, die Entwicklung eines neuen innovativen und nachhaltigen Gewerbegebiets in Erkelenz-Ost auf Grundlage des aktuellen Regionalplans voranzutreiben und generell die Möglichkeiten einer denkbaren Entwicklung zu prüfen. Diese etwa 30 Hektar umfassende Fläche liegt nördlich von Terheeg und südlich bzw. südwestlich von Neuhaus. Eine Ansiedlung von Unternehmen aus unter anderem aus den Branchen innovative Produktion, Maschinenbau / Automotive, Regenerative Energien, technologisch orientierte Produktion, Digitalisierung und energetischer Optimierung ist für die Verwaltung denkbar. Die Ansiedlung von Logistikunternehmen soll für die Fläche ausgeschlossen sein. Im Rahmen des Gesamtkonzeptes strebt die Stadt Erkelenz einen ökologischen Ausgleich im Gebiet an. Das Prinzip der Regenrückhaltung und Verdunstung im Sinne der „Schwammstadt“ soll – ähnlich dem Gewerbegebiet GIPCO – mitgedacht werden. Eine multimodale Erreichbarkeit des neu zu erschließenden Gebietes ist vorgesehen.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist mit dem Unterstützungsangebot „Go4Gewerbe“ von der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH an die Stadt Erkelenz zur Entwicklung von Gewerbeflächen herangetreten. Bei dem Programm handelt es sich um die Möglichkeit, dass die Stadt finanziell und personell entlastet wird und durch die NRW.URBAN die Entwicklung des Gewerbegebiets vorangetrieben wird. Um als Stadt an dem Programm teilnehmen zu können, ist eine Beteiligung an der NRW.URBAN notwendig.
Der Ausschuss ermächtigte die Stadtverwaltung, Geschäftsanteile für insgesamt 1.000 Euro an der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH zu erwerben und das Angebot des Programms „Go4Gewerbe“ zur Entwicklung der Gewerbefläche Erkelenz-Ost anzunehmen und die operative Umsetzung gemeinsam mit der NRW.URBAN voranzutreiben.
Der Beschluss gilt vorbehaltlich der noch zu treffenden Beschlüsse im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt Erkelenz.
