Im Baugebiet Erkelenz-Nord am Mennekrather Kirchweg ist eine Fläche von 3.287qm für eine Siedlung von Kleinwohnformen vorgesehen. Mit dem heutigen Start des Bewerbungsverfahrens haben Investoren bis zum 2. August Zeit, ihr Konzept für eine Tiny-House Siedlung vorzulegen.
Im Baugebiet Erkelenz-Nord ist am Mennekrather Kirchweg eine Fläche von 3.287qm für eine Siedlung von Kleinwohnformen vorgesehen. Es handelt sich dabei um das Grundstück Gemarkung Erkelenz, Flur 14, Flurstück 84. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der letzten Woche beschlossen, dass für die Fläche eine Konzeptvergabe erfolgen soll. Mit dem heutigen Start des Bewerbungsverfahrens haben Investoren bis zum 2. August Zeit, ihr Konzept für eine Tiny-House Siedlung vorzulegen. Die Abwicklung erfolgt über das Grundstücksportal www.freiebaugrundstuecke.de. Die Bewerbung muss mindestens eine Kurzpräsentation des Bewerbenden, ein Baukonzept, eine Projektskizze und eine vorläufige Finanzierungsbestätigung der finanzierenden Bank enthalten.
Die Vergabe der Baugrundstücke wird im Rahmen einer Konzeptvergabe entschieden. Von allen eingereichten Vorschlägen wird es eine Bewertung durch ein Fachgremium geben. Über die Grundstücksvergabe entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss, voraussichtlich am 16. September 2026.
