In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Mai wurde unter anderem über die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr und die Beteiligungsvereinbarung zur finanziellen Beteiligung an Windenergieanlagen nach dem Bürgerenergiegesetz gesprochen.
Beschaffung von Löschfahrzeugen für die Löscheinheiten Golkrath, Gerderhahn und Kückhoven-Immerath
Für die Freiwillige Feuerwehr Erkelenz wurde in den Jahren 2015 und 2016 ein Fahrzeugkonzept erarbeitet und in den 2024 verabschiedeten Brandschutzbedarfsplan integriert. Dieses wurde an den derzeitigen Bedarf und auch die Gefahrensituation im Stadtgebiet angepasst.
Für die Löscheinheit Golkrath soll ein Mittleres Löschfahrzeug beschafft werden und ein Fahrzeug aus dem Jahr 1993 ersetzen. Die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit des veralteten Fahrzeuges bedarf mittlerweile enormer Anstrengungen und ist daher nicht mehr sinnvoll und wirtschaftlich
Für die Löscheinheit Gerderhahn soll ein Löschgruppenfahrzeug 10 beschafft werden und ein Fahrzeug aus dem Jahr 1995 ersetzen. Auch hier sind die Anstrengungen zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit nicht mehr verhältnismäßig. Die Pumpe des Fahrzeuges ist nicht mehr in Gänze nutzbar und eine Reparatur ist nicht mehr möglich
Für die Löscheinheit Kückhoven-Immerath soll ein Löschgruppenfahrzeug 20 beschafft werden und ein Fahrzeug aus dem Jahr 1994 ersetzen. Wie bei den beiden vorherigen Fahrzeugen ist auch hier die Instandhaltung des veralteten Fahrzeugs nicht mehr sinnvoll und wirtschaftlich.
Die Auftragsvergabe soll in diesem Jahr, die Auslieferung der Fahrzeuge voraussichtlich im Jahr 2027 erfolgen. Der Ausschuss fasste Beschlüsse darüber, dass die Anschaffung der Feuerwehrfahrzeuge europaweit auszuschreiben ist und die Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter erfolgen soll. Die Beschlüsse gelten vorbehaltlich der noch zu treffenden Beschlüsse im Rat der Stadt Erkelenz.
Für den Brandschutz der Bevölkerung durch die Anschaffung beträgt die finanzielle Aufwendung ca. 1.500.000 Euro.
Beteiligung an Windenergieanlagen nach dem Bürgerenergiegesetz
Im Rahmen des Gesetzes über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen (Bürgerenergiegesetzes NRW – BürgEnG) vom 19.12.2023 wird eine verpflichtende Möglichkeit der finanziellen Beteiligung von Gemeinden sowie beteiligungsberechtigten Personen an der Wertschöpfung der Windenergie an neuen Windenergieanlagen geschaffen. Ziel der verpflichtenden finanziellen Beteiligung ist die Steigerung der Akzeptanz an den Bau von Windenergieanlagen.
Durch die Beteiligung an den Windenergieanlagen sollen Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger im Erkelenzer Stadtgebiet entstehen. Vorbehaltlich der Entscheidung des Rates beauftragt der Ausschuss die Stadtverwaltung mit jedem Betreiber von Windenergieanlagen eine Beteiligungsvereinbarung abzuschließen. Die Vereinbarungen sollen mindestens folgendes enthalten: Gemeinden sollen 0,2 Cent pro Kilowattstunde erzeugtem Strom erhalten (auch bei Ausfall der Anlage).
Bürgerinnen und Bürger sollen sich an Bürgerenergiegesellschaften, Genossenschaften oder gemeindeeigenen Unternehmen finanziell beteiligen können. Weitere 0,2 Cent pro Kilowattstunde sollen zusätzlich zur besseren Akzeptanz für den Bau der Windenergieanlagen gezahlt werden.
Der Rat soll in einem weiteren, separaten Beschluss festlegen, wie die Einnahmen aus den Vereinbarungen genutzt werden sollen.
Verfallszeitpunkt: 9. Juni 2025