Ausschuss für Stadtentwicklung hat getagt

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Verkehr und Digitalisierung hat am 17. September getagt. Diskutiert wurde unter anderem über eine mögliche Umgehungsstraße bei Gerderhahn und Golkrath, die Fahrradhauptroute vom nördlichen Stadtgebiet ins Erkelenzer Zentrum, die Fortführung eines Fördertopfes zur Verschönerung der Innenstadt und einTiny-House“-Wohnkonzept auf dem Erkelenzer Stadtgebiet.

 

Verkehrsuntersuchung L364n – Umgehungsstraße Gerderhahn/Golkrath

Eine mögliche L 364n als Ortsumgehung Gerderhahn und Golkrath ist bereits seit 1995 immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen.

Im September 2021 hat der Ausschuss zugestimmt, dass die Stadt Erkelenz und der zuständige Landesbetrieb Straßen NRW konkretere Planungen für die Umgehungsstraße durchführen, entsprechende Gelder wurden für das Jahr 2022 eingeplant.

In verschiedenen Schritten wurden unter anderem der Bedarf zur Entlastung der Orte Gerderhahn und Golkrath von überregionalen Verkehren festgestellt und verschiedene Lösungsansätze geprüft. In den Jahren 2022 und 2023 fanden umfangreiche Verkehrszählungen und –untersuchungen statt. Eine Lösung, die in Erkelenz politisch bereits diskutiert worden war, zielte darauf ab, lediglich eine Umgehungsstraße zur Entlastung von Gerderhahn zu bauen. Ergebnis der Prüfung dieses Ansatzes war, dass dadurch zwar Gerderhahn von überregionalen Verkehren entlastet, Golkrath dafür jedoch stärker belastet werden würde. Aufgrund dieser Ergebnisse empfiehlt die Stadtverwaltung dringend, an einer Gesamtlösung für die Orte Gerderhahn und Golkrath festzuhalten.

Der Ausschuss folgte dieser Einschätzung einstimmig. Er sprach die Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt Erkelenz aus, die Landesregierung und den Landesbetrieb Straßen NRW aufzufordern, zeitnah die notwendigen planerischen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine ganzheitliche Umsetzung (Planung und Bau) der L364n als Ortsumgehung Gerderhahn/Golkrath zu schaffen.

Planung Fahrradroute Nord

Die Radroute Nord ist Teil des Fahrrad-Routen-Netzes, das der Rat der Stadt Erkelenz im September 2022 als Konzept beschlossen hat. Das Planungsbüro Squadra + wurde mit der detaillierteren Ausarbeitung und Planung der Teilabschnitte beauftragt und stellte im Ausschuss den Entwurf für die Fahrradroute Nord vor. Die rund drei Kilometer lange Route führt von den Umsiedlungsstandorten Keyenberg, Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich und Berverath (neu) im Erkelenzer Norden in die Innenstadt. Durch Änderungen in der Verkehrsführung und Optimierungen entlang der Strecke sollen Radfahrende schneller, komfortabler und sicherer fahren können.

Zur vorgestellten Planung war vom 1. Juli bis zum 12. August eine umfassende Anlieger- und Bürgerbeteiligung durchgeführt worden. Unter anderem wurden alle 288 Haushalte, die entlang der Route wohnen, per Handzettel über die Beteiligung informiert. Neben der Möglichkeit, sich online zu beteiligen, fand eine Informationsveranstaltung in der Stadthalle statt.

41 Personen haben der Verwaltung ihre Meinung online mitgeteilt. Die abschließende Veranstaltung in der Stadthalle brachte noch einmal acht neue oder zusätzliche Eingaben. Die Verwaltung hat die Stellungnahmen dem Ausschuss zur Verfügung gestellt. Hierbei wurden die Stellungnahmen der direkten Anliegenden gesondert hervorgehoben.

Grundsätzliche Zustimmung zur Planung äußerten die deutliche Mehrzahl der Teilnehmenden. Lediglich einige wenige Personen lehnen die Planung ab oder äußerten sich neutral. Die Stadtverwaltung sagt zu, dass die Hinweise und Anregungen soweit möglich in den weiteren Detailplanungen Berücksichtigung finden werden. Die Hinweise auf mögliche negative Auswirkungen aufgrund von Fehlverhalten im Straßenverkehr werden zwar mitbetrachtet, jedoch ist bei der Planung geltendes Straßenverkehrsrecht anzuwenden.

Der Ausschuss hat die Informationen zur Beteiligung zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Entwurfsplanung zur Einreichung eines Förderantrags zu verwenden.

Verfügungsfonds 2025 – 2029

Seit 2021 stehen mit dem sogenannten InHK Verfügungsfonds Fördermittel für Privat- oder Geschäftsleute zur Verschönerung der Erkelenzer Innenstadt zur Verfügung. Unterstützt wird beispielsweise die Anschaffung von hochwertigem Mobiliar für die Außengastronomie.

Verschiedene Kriterien und Fördergrundsätze müssen eingehalten werden, um die finanzielle Unterstützung zu erhalten. Ein Projektbeirat entscheidet seit 2021 über die Vergabe der Fördermittel.

Der Großteil der Fördermittel wurde für die Anschaffung von hochwertigen Sonnenschirmen für die Außengastronomie genutzt, sämtliche Mittel wurden in den vergangenen Jahren verausgabt. Für das laufende Jahr ist noch ein Restbetrag von rund 6.000 Euro verfügbar. Der Verfügungsfonds läuft zum 31. Dezember 2024 aus.

Die Stadtverwaltung schlug vor, für die Jahre 2025 bis 2029 in Anlehnung an den auslaufenden Verfügungsfonds einen neuen Fonds zur Bezuschussung von Neuanschaffungen für den außengastronomischen Bedarf einzurichten. Ebenso schlug die Verwaltung vor, aus dem neuen Fonds die Anschaffung von Rollstuhlrampen zu fördern, um den Zugang zu Geschäften zu erleichtern. Grundlage für die Zuschussverfahren sollen die bisherigen Richtlinien des InHK Verfügungsfonds sein. Jedes Jahr sollen 20.000 Euro, insgesamt also 100.000 Euro, zur Verfügung stehen.

Hintergrund des geplanten Zuschussfonds ist die im April dieses Jahres angepasste Sondernutzungssatzung für die Außengastronomie, die einen Gestaltungsrahmen für außengastronomisches Mobiliar vorsieht. Vorgesehen ist, dass Gastronomiebetriebe ihre außengastronomische Einrichtung bis Ende 2029 an den Gestaltungsrahmen anpassen.

Der Ausschuss sprach die Empfehlung aus, den neuen Fonds wie von der Stadtverwaltung vorgeschlagen bis Ende 2029 einzurichten. Die ausgesprochene Empfehlung gilt vorbehaltlich der noch zu treffenden Beschlüsse im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt Erkelenz.

TinyHouses“-Wohnkonzept in Erkelenz

Seit dem Jahr 2022 wird in den politischen Gremien die Errichtung einer Tiny-House-Siedlung auf dem Erkelenzer Stadtgebiet diskutiert. Eingebracht hatte das Thema die SPD-Fraktion. Vorgenommen wurde seitdem nicht nur eine Konkretisierung des Begriffs – mit „Tiny House“ sind in der politischen Diskussion in Erkelenz kleine, unbewegliche (Wohn-)Häuser gemeint – sondern auch eine Betrachtung der Thematik unter planungs- und baurechtlichen Gesichtspunkten. So bedarf es keiner besonderen planungsrechtlichen Bauvorschriften zur Errichtung von kleinen Häuern, entsprechende Regelungen sind im Planungsrecht bereits verankert.

Ebenso wurde definiert, welche Aufgaben die Stadtverwaltung bei der Errichtung von Gebäuden hat, nämlich lediglich mit dem Planungsrecht die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Die konkrete Entwicklung von Siedlungen oder Siedlungsformen ist bisher immer durch Projektentwickler, geeignete Bauträger oder Investoren umgesetzt worden.

Nach Änderung des Antragsentwurfs und Diskussion beschloss der Ausschuss einstimmig bei einer Enthaltung eine Beschlussvorlage, die als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt Erkelenz geht. So soll die Stadt Erkelenz die Entwicklung und Realisierung einer Siedlung für Kleinwohnformen beziehungsweise einer Tiny-House-Siedlung anstreben. Beim Verkauf der nächsten städtischen Grundstücke zu Wohnbauzwecken soll eine Fläche für die Entwicklung von Tiny-Häusern in Form einer Projektentwicklung oder eines Investorenmodells zur Verfügung gestellt werden. Zur Grob-Konzeptionierung soll die Verwaltung einen öffentlichen Workshop durchführen. Die Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz (GEE) soll gebeten werden, ein angemessenes Ersatzgrundstück bereitzustellen, sofern die Stadt Erkelenz kein Grundstück zur Verfügung stellen kann.

Verfallszeitpunkt: 16. Oktober 2024

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