Schwerpunkt im Erkelenzer Ausschuss für Braunkohle, Strukturwandel und LANDFOLGE am 5. Mai 2025 war die Entwicklung der Dörfer Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich sowie Berverath am Tagebaurand. Neben einem Entwicklungskonzept waren unter anderem der Abschluss einer Absichtserklärung zur Revitalisierung und die Namensgebung nach Ende des offiziellen Umsiedlungszeitraums Themen der Ausschusssitzung.
Entwicklungskonzept für die fünf Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnittes
Ende Oktober 2024 begann ein Prozess, um mit verschiedenen Beteiligungsformaten ein Konzept für die Entwicklung der Dörfer Keyenberg, Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich und Berverath am Tagebau Garzweiler II zu erarbeiten. Die Verwaltung hatte das Planungsbüro MUST Städtebau aus Köln mit der Umsetzung der Bürgerbeteiligungen und der Erarbeitung des Konzeptes beauftragt. In der Ausschusssitzung stellte das Planungsbüro das erarbeitete Konzept vor.
Erklärtes Ziel ist, die Grundlage für eine nachhaltige und zukunftsfähige Wiederbelebung der Dörfer zu schaffen. Dazu enthält das Konzept städtebauliche Leitlinien und Maßnahmenvorschläge für die künftige Nutzung von Bestandsflächen, für den Umgang mit leerstehenden Gebäuden und für die Entwicklung neuer Nutzungen insbesondere im Bereich der Infrastruktur, Freiraumgestaltung, Wohnen und sozialer Einrichtungen. Ein besonderer Fokus liegt auf dem nachhaltigen Umgang mit dem Gebäudebestand, der Stärkung der Grünverbindungen sowie der Entwicklung widerstandsfähiger und anpassungsfähiger Siedlungsstrukturen. Der Grundsatz des Erhalts dorfprägender Strukturen ist ebenso wesentlicher Baustein des Konzepts wie das Ziel, Lebensqualität und Dorfgemeinschaft zu stärken.
Das Konzept soll als strategische Orientierung für Verwaltung und Politik sowie als Grundlage für spätere formelle Planungsverfahren und Förderanträge dienen. In Gänze kann es ab dem 7. Mai im Bürgerinfoportal und bei Beschluss nach dem 14. Mai auf der Webseite der Stadt Erkelenz eingesehen werden.
Der Ausschuss sprach einstimmig die Empfehlung dafür aus, dass der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 14. Mai 2025 das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Dörfer Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath als informelles städtebauliches Konzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschließen sollte.
Das Konzept ist eine zentrale Voraussetzung, um Fördermittel für die Wiederbelebung der Dörfer zu beantragen. Der Ausschuss sprach ebenfalls die Empfehlung an den Rat der Stadt Erkelenz aus, die Verwaltung zu beauftragen, Fördermittel einzuwerben. Damit sollen erste Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept umgesetzt werden.
Absichtserklärung zur Revitalisierung
Mit Beschluss der Leitentscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen zum vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung im Jahr 2023 steht fest, dass die Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnittes erhalten bleiben. Um die Vorgaben aus der Leitentscheidung umzusetzen, gibt es seit 2024 regelmäßige Abstimmungsgespräche zwischen der Stadtverwaltung, dem Land Nordrhein-Westfalen und entsprechenden Landesgesellschaften (Starke Projekte, Perspektive.Struktur.Wandel), der RWE Power AG und dem Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler. Auch das Planungsbüro MUST ist seit seiner Beauftragung in die Gespräche eingebunden.
Ein Ergebnis dieser Gespräche ist eine ausgearbeitete Absichtserklärung zur Wiederbelebung der Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnittes zwischen der Stadt Erkelenz, dem Land Nordrhein-Westfalen und der RWE Power AG. Ziel der Absichtserklärung ist es, die zukünftige Entwicklung der Dörfer hin zu lebendigen, zukunftsgerichteten Orten aktiv und abgestimmt zu gestalten. In der Erklärung liegt ein besonderer Fokus auf dem Umgang mit dem vorhandenen Immobilienbestand, der durch die laufende Umsiedlung in weiten Teilen im Eigentum des bergbautreibenden Unternehmens liegt.
Die Absichtserklärung schafft damit einen wichtigen Rahmen für die weitere Zusammenarbeit der Unterzeichnenden und bildet – neben dem Entwicklungskonzept – eine wesentliche Grundlage für weiterführende Maßnahmen in den fünf Dörfern des dritten Umsiedlungsabschnittes.
Der Ausschuss sprach einstimmig, mit einer Enthaltung, die Empfehlung dafür aus, dass der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 14. Mai die Absichtserklärung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, der RWE Power AG und der Stadt Erkelenz zur Revitalisierung der fünf Erkelenzer Dörfer Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath beschließen sollte.
Der aktuelle Entwurf der Absichtserklärung kann im Bürgerinformationssystem der Stadt Erkelenz eingesehen werden unter: https://ratsinfo.erkelenz.de/public/
Prozess zur Namensfindung
Bis zum Ende des offiziellen Umsiedlungszeitraums tragen die Dörfer am Umsiedlungsstandort den Namenszusatz (neu). Nach Ende des Umsiedlungszeitraums – ab dem 1. Juli 2026 – fällt dieser Namenszusatz weg. Um ab dann eine klare Unterscheidung zwischen den Orten zu ermöglichen und Verwechslungen zu vermeiden, ist eine Umbenennung erforderlich.
Im Rahmen eines Beteiligungsprozesses wurden die Bewohnerschaften der fünf Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnittes sowie der Umsiedlungsstandorte in die Namensfindung einbezogen. Dafür konnten einen Monat lang Namensvorschläge eingereicht werden. Insgesamt wurden 68 Vorschläge für die Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts und 27 Vorschläge für die Umsiedlungsstandorte eingereicht.
Die Arbeitsgruppe Tagebau und interessierte Betroffene haben während eines gemeinsamen Treffens am 29. April 2025 aus den eingereichten Vorschlägen für jedes Dorf drei bevorzugte Namensvarianten erarbeitet. Diese Vorschläge dienen den politischen Gremien als Basis für die weitere Beschlussfassung.
Der Ausschuss für Braunkohle, Strukturwandel und LANDFOLGE hat keinen Beschluss zur Namensfindung gefasst und die Beschlussfassung in die Ratssitzung am 14. Mai vertagt.
Verfallszeitpunkt: 3. Juni 2025