Workshop zur Tiny House Siedlung in Erkelenz

Zum Thema Tiny House Siedlung und Kleinwohnformen hat am 26. März ein Workshop im Foyer der Erkelenzer Stadthalle stattgefunden. Mit ungefähr 80 Personen war der Workshop sehr gut besucht. Die Erkenntnis ist klar: Es besteht ein großes Interesse an einer Tiny House Siedlung in Erkelenz.

Im September vergangenen Jahres beschloss der Rat der Stadt Erkelenz, dass wir die Entwicklung und Realisierung einer Siedlung für Kleinwohnformen anstreben sollen. Zur Grob-Konzeptionierung hat im Foyer der Stadthalle jetzt ein Workshop stattgefunden. Der Workshop wurde mit Unterstützung des tinyways e.V. durchgeführt und in vier Arbeitsstationen gegliedert. An der Station „Nachhaltiges Wohnen und ökologische Bauweisen“ wurde der Wunsch deutlich, dass die Energieversorgung über erneuerbare Energien gewährleistet werden soll. Ebenso wurde hier über den Einsatz ökologischer Baustoffe und eine mögliche Regenwassernutzung gesprochen. Die Station „Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen“ war geprägt von dem Wunsch nach stufenlosen Zugängen und einer guten Anbindung zur örtlichen Infrastruktur. Beim Thema „Mehrgenerationen-Wohnen“ kam der Wunsch nach gemeinschaftlich nutzbaren Räumen auf. Die Station „Minimalismus und Wohnqualität“ hat verdeutlicht: Grundstücke mit etwa 200 qm Grundstück und 75-90 qm Wohnraum wären sinnvoll. Auch zweigeschossige Bauten sollen möglich sein.

Die Fläche soll sich im noch zu erschließenden Baugebiet Mennekrather Kirchweg befinden. Aktuell gibt es dort zwei Flächen, auf denen die Tiny House Siedlung errichtet werden könnte. Die Flächen sind 2450 qm bzw. 3300 qm groß. Die Vorteile an diesem Standort sind vielfältig: Der Standort ist innenstadtnah, außerdem befinden sich ein Supermarkt und Discounter in unmittelbarer Nähe.

Die Fläche soll an einen Investor oder eine Gruppe verkauft werden. Im Sommer sollen die Vergaberegeln und Kriterien der Grundstücke festgesetzt werden. Weiterhin sind etwa 10 bis 15 Personen an dem Bau von Kleinwohnformen am Mennekrather Kirchweg interessiert.

Die Stadtverwaltung schafft mit dem Planungsrecht lediglich die entsprechenden Rahmenbedingungen für die Errichtung von Gebäuden. Die konkrete Entwicklung von Siedlungen oder Siedlungsformen soll durch Projektentwickler, geeignete Bauträger oder Investoren umgesetzt werden.

Verfallszeitpunkt: 30. April 2025

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